Um auf die Eingangsfrage einzugehen: Es ist tatsächlich so, dass wenn mein Hund einen Menschen beisst, dieser mich anzeigen kann. Aber ganz ehrlich - befinde ich mich z.B. im Wald und mich überfällt jemand, würgt mich und hat gar noch schlimmeres vor, dann ist es mir völlig schnuppe wenn mein Hund mich verteidigt und denjenigen beisst. Das Gesetz würde wohl vorsehen dass ich erst sage: moment bitte, ich leine meinen Hund an, binde ihn an einem Baum fest, warte dann bis ich vielleicht Würgemale am Hals habe und dann verteidige ich mich selbst. Das ist Nonsens.
Zum Einbrecher: Den würde ich - wenn es mir möglich ist - mit der Bratpfanne eines überhauen. Soll er mich doch anzeigen wegen Körperverletzung und dann erklären, was er in meinem Haus zu suchen hat.
Für immer im Herzen
Dennis,Duke und Frieda