Vor der Zuchtzulassung müssen alle Tiere, die in der Zucht eingesetzt werden sollen
den Nachweis des "
Luxationsgrades
“ erbringen. Zugelassen für die Zucht sind: 0/0;
1/0; 0/1 oder 1/1. Alle anderen Grade sind von der Zucht
ausgeschlossen.
Es muss
mindestens ein Paarungspartner 0/0 sein.
Bei einer geduldeten Fontanelle von
kleiner als 8mm muss der Paarungspartner eine vollständig geschlossene
Fontanelle haben.
Anzustreben ist ein vollzahniges
Scherengebiss
mit 6/6 Inzisiv
i. Es müssen
insgesamt
mindestens 10 Inzisivi
vorhanden sein. Bei Hunden, die weniger als 6/6
Inzisivi besitzen, muss der Zuchtpartner 6/6 Inzisivi besitzen. Ein Zangengebiss ist zur
Zucht zugelassen; alle anderen Gebissstellungen sind zuchtausschließend.
Mindestgewicht
bei allen Zuchttieren beträgt
2000 g
.
Eine vollständig geschlossene
Fontanelle ist anzustreben
.