Nicht umsonst gilt der Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist jeder in Gottes Hand".
Aber Spass beiseite. Richter sind an das Gesetz gebunden. Im Gesetz ist nun mal nicht der Einzelfall geregelt. So kommt es zu den unterschiedlichen Urteilen.
Wegen Schäden in der Wohnung (zerkratzte Türrahmen) würde ich aus dem Bauch raus sagen, haftet sowieso der Mieter.
Wenn Du schon eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du sowieso eine evtl. Klage auf Dich zukommen lassen.
Eine Rechtsschutzversicherung jetzt auf die vielleicht zukommenden Rechtsstreitigkeit wegen der unerlaubten Katzenhaltung, ist unsinnig.
Die Rechtsschutzversicherung würde in diesem Fall nicht zahlen. Sonst könnte ja jeder erst eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn
ein Rechtsstreit sich anbahnt.
Katzenklo immer schön sauber halten und gut lüften, damit nichts in der Wohnung riecht. Falls Deine noch pinkeln sollten, Stellen mit Urin-Frei behandeln und
Teppiche mit Flecken raus, wäre meine Devise an Deiner Stelle.