Hund mit Schutzvertrag...
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe da mal eine Frage an euch. Undzwar habe ich anfang des Jahres zusammen mit meinem Freund einen Hund mit Schutzvertrag gekauft. In dem Schutzvertrag steht drin dass wir den Hund nicht an dritte verkaufen dürfen und der Hund bei Abgabe NUR an den Vorbesitzer gehen darf. Nun müssen wir uns wegen ungeplanter Umstände leider von diesem Hund trennen und haben uns auch bei der angegebenen Mail-Adresse u. Handynummer des Vorbesitzers gemeldet, dieser jedoch antwortet auf Mails nicht und die Telefonnummer ist angeblich nicht vergeben. Eine Postadresse haben wir von ihm nicht da er angeblich beruflich ins Ausland versetzt wurde.
Jetzt muss ich den Hund aber BALD untergebracht haben und habe Angst, dass wenn wir den Hund anderweitig abgeben, der Vorbesitzer die vertraglich festgelegten 500 Euro Bußgeld einfordert.
Kennt sich da jemand mit der rechtlichen Lage in solchen Fällen aus?
Verzweifelte Grüße Moony